Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines
Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gelten ausschließlich diese AGB.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich anerkannt werden.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

Angebot und Auftragsweitergabe an Dritte
Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

Organisatorische Rahmenbedingungen, Bereitstellung von Unterlagen
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen, die in seinem Einflussbereich stehen, ein möglichst ungestörtes, den raschen Fortgang förderliches Arbeiten erlauben.

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer alle für die Erfüllung und Ausführung notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden.

Sicherung der Unabhängigkeit
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität

Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

Leistung und Honorar
Bei Abschluss des Vertrages ist eine A-Konto Zahlung von 50 % der Gesamtsumme zu entrichten.
Alle Leistungen des Auftragnehmers, die im Auftrag des Auftraggebers durchgeführt werden und die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle, nicht ausdrücklich mit dem Honorar abgegoltenen, Nebenleistungen und Barauslagen.

Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
Nur der Auftraggeber selbst kann den Auftragnehmer schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.
Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.

Freigabe durch den Auftraggeber
Die Freigaben haben stets in schriftlicher Form und zeitgerecht zu erfolgen.

Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

Rechnungen des Auftragnehmers sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig.
Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen. Personenschäden sowie Schäden an zur Bearbeitung übernommener Sachen werden vom Auftragnehmer auch schon bei leichter Fahrlässigkeit ersetzt.

Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin, Graz.